Verzugszinsen berechnen
Geben Sie Hauptforderung, Zeitraum und Transaktionsart ein. Der Rechner berechnet sofort die Verzugszinsen auf Basis der aktuellen Sätze.
Was sind Verzugszinsen?
Verzugszinsen sind die Zinsen, die Sie fordern können, wenn eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird. Nach § 288 BGB gibt es zwei Sätze: Bei Verbrauchergeschäften liegt der Verzugszinssatz bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) beträgt er 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
Die Zinsen werden als einfache Zinsen (nicht zusammengesetzt) auf Tagesbasis berechnet. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach § 247 BGB festgelegt und ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres.
Aktuelle Verzugszinssätze
Übersicht der Verzugszinsen für Verbraucher und Geschäftsverkehr nach Zeitraum.
| Zeitraum | Verbraucher (Basis + 5) | B2B (Basis + 9) |
|---|---|---|
| 1. Jan 2026 – heute | 6,27% | 10,27% |
| 1. Jul 2025 – 31. Dez 2025 | 6,27% | 10,27% |
| 1. Jan 2025 – 30. Jun 2025 | 7,27% | 11,27% |
| 1. Jul 2024 – 31. Dez 2024 | 8,37% | 12,37% |
Quelle: Deutsche Bundesbank. Der Basiszinssatz wird halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli angepasst.
Verzugszinsen berechnen: die Formel
Zinsen = Hauptforderung × (Zinssatz / 100) × (Tage / 365)
Verzugszinsen werden als einfache Zinsen auf Tagesbasis berechnet. Zinseszinsen fallen nicht an. Das Jahr zählt als 365 Tage (366 im Schaltjahr).
Rechenbeispiel: 10.000 € für 30 Tage (10,27% B2B)
10.000 € × (10,27 / 100) × (30 / 365) = 84,41 €
Verzugszinsen: 84,41 €
Wann dürfen Sie Verzugszinsen berechnen?
Nach § 286 BGB gerät der Schuldner in Verzug, wenn er nach Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt. Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) tritt der Verzug automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern ist eine Mahnung notwendig, es sei denn, die Rechnung enthält einen ausdrücklichen Hinweis auf die 30-Tage-Frist.
Neben Verzugszinsen steht dem Gläubiger bei B2B-Geschäften eine Pauschale von 40 € für Beitreibungskosten zu (§ 288 Abs. 5 BGB). Übersteigen die tatsächlichen Kosten diesen Betrag, kann der Mehrbetrag zusätzlich geltend gemacht werden.
Häufig gestellte Fragen zu Verzugszinsen
Auch Inkassokosten berechnen?
Neben Verzugszinsen können Sie auch Beitreibungskosten und Inkassokosten geltend machen.
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